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Der Einspruch gegen den Rentenbescheid

Die Krankheit


Mein Arbeitgeber richtete meinen Arbeitsplatz nun als Teilzeitplatz ein und ab 1.2.2005 hatte ich einen neuen Arbeitsvertrag über 24 Wochenstunden (4 Tage a 6 Stunden). Nachteil des neuen Vertrages war, dass die Lohnfortzahlung von bisher 26 Wochen auf 6 Wochen reduziert wurde.
In der Zwischenzeit, Anfang Januar, bekam ich ein neuerliches ärztliches Attest von meiner derzeitigen Neurologin und Psychiaterin, in dem sie feststellte, dass die Schwere meiner Erkrankung und auch die Schwere der chronischen Depressionen eine Beschäftigung selbst unterhalb von 3 Stunden täglich nicht mehr möglich ist. Untermauert wurde dies durch einen MRT-Befund, der nun auch rechts im Kopf eine Defektzone aufweist. Das war der Grund für den Einspruch. Gleichzeitig stellte ich auch einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt. Nach nur 6 Wochen hielt ich den neuen Bescheid des Versorgungsamtes in Händen.
Meine Neurologin konnte oder wollte die Verantwortung mich weiter arbeiten zu lassen nicht übernehmen und meldete mich ab Mitte Mai immer wieder aufgrund meiner schlimmen Depressionen krank. Am 4. Juli untersuchte mich wieder ein Gutachter in Fulda und am 29. September erhielt ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 1.6.2005 zuerkannt.



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